Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zur Errichtung einer Wohnanlage mit Tiefgarage auf dem Grundstück FlNr. 1640 der Gemarkung Lauf, Beethovenstr. 6 und Hardtstr. 55 und 57 unter folgenden Maßgaben:

 

1.   Die Tiefgaragenzufahrt ist im Einfahrtsbereich auf mind. 5 m Länge zweispurig auszuführen.

 

2.   Für den Tag der Leerung sind Mülltonnenstandplätze direkt hinter dem Gehweg vorzusehen.

 

3.   Während der Bautätigkeit ist darauf zu achten, dass der Wurzelbereich der zu erhaltenden Bäume nicht geschädigt wird.

 

 

Den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 44 „Am Steinbruch“

 

- III statt II,

- Flachdach statt Satteldach,

- GFZ 0,8 statt 0,6,

- Überschreitung der nördlichen Baugrenze beim Treppenhaus Haus A

 

wird zugestimmt.

 

Hinweis:

Das Landratsamt Nürnberger Land wird um Prüfung bezüglich der Tiefgaragenabluft über Bodenschächte gebeten.