Sitzung: 19.03.2009 UAS/001/2009
Vorlage: BA/050/2009
In der
Umweltausschuss-Sitzung im Dezember 2008 wurde bereits von der aktuellen Studie
zur Lösung der Problematik berichtet. Nach der erfolgten positiven
Stellungnahme der übergeordneten Fachbehörde Wasserwirtschaftsamt (WWA)
Nürnberg wurde zwischenzeitlich auf dieser Basis ein Bauentwurf ausgearbeitet.
Dieser Entwurf wurde als Vorabzug Ende 2008 erneut dem WWA zur Begutachtung zur
Verfügung gestellt. Das WWA hat im Zuge dieser Begutachtung auch die Regierung
von Mittelfranken als Vertreter des Zuschussgebers Freistaat Bayern mit
eingebunden
Mitte März hat nun
die Stadt Lauf vom Amt die Nachricht erhalten, dass den eingereichten
Unterlagen von Seiten der Fachbehörden grundsätzlich zugestimmt werden könnte.
Es wären lediglich kleine Änderungen bzw. Ergänzungen notwendig. Auch einer
Förderung steht nichts mehr im Wege. Es wurde lediglich darauf hingewiesen,
dass die angesetzten Ablösekosten für den neuen Durchlass in Höhe von ca.
160.000 €, die von der Stadt an das Staatl. Bauamt als Straßenbaulastträger für
den zukünftigen Unterhalt zu zahlen sind, aller Voraussicht nach nicht als
förderfähig anerkannt werden können.
Parallel zu diesem
Verfahren wurden durch die Stadt Lauf die zur Umsetzung der Maßnahmen
erforderlichen Grundstücksverhandlungen eingeleitet. Betroffen von den im
Entwurf geplanten Maßnahmen sind zwei Privateigentümer auf den beiden Seiten
der B14 und die Gemeinde Rückersdorf, auf deren Gemeindegrund zukünftig der
Bitterbach verlaufen wird.
Anfang Februar
teilte die Gemeinde Rückersdorf der Stadt Lauf mit, dass mit dem Projekt
„Hochwasserfreilegung Bitterbach“ im Gebiet der Gemeinde Rückersdorf
grundsätzlich Einverständnis besteht. Von Seiten des Gemeinderats wurde
lediglich empfohlen, einen landschaftspflegerischen Begleitplan erstellen zu
lassen. Dieser Plan liegt aber ohnehin bereits vor.
Auch mit den
beiden Privateigentümern sind die Grundstücksverhandlungen erfolgreich
verlaufen, so dass mittlerweile auch die notwendigen Rodungen durchgeführt
werden konnten. Es wurde in beiden Fällen vereinbart, dass die Vermessung der
Erwerbsflächen und die Beurkundungen nach Abschluss der Baumaßnahmen erfolgen
werden.
Mit dem
beauftragten Ingenieurbüro wurde vereinbart, dass die eingereichten Unterlagen
sofort, wenn die schriftliche Stellungnahme des WWA vorliegt, ergänzt werden,
so dass der fertige Entwurf bis spätestens Mitte April offiziell beim
Landratsamt zur Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens eingereicht und
die Genehmigung bis Ende Mai erteilt werden kann.
Zeitgleich dazu
muss das Ingenieurbüro die Ausschreibungsunterlagen vorbereiten, damit die
Maßnahme im Bauausschuss am 08.07.2009 bzw. im Stadtrat Ende Juli vergeben
werden kann. Im Herbst 2009 wird dann in Absprache mit der N-Ergie die Pressung
des neuen Durchlasses erfolgen.
Die Abstimmung mit
der N-Ergie ist notwendig, da während der Pressung die Ranna-Leitung außer
Betrieb genommen werden muss und dies von Seiten der N-Ergie nur in der Zeit
vom 7. bis 25.9.2009 möglich ist.
Insgesamt könnten die ausgeschriebenen Maßnahmen dann voraussichtlich bis Ende
2009 abgeschlossen werden.
Als wesentliche
Bestandteile des aktuellen Entwurfs wären zu nennen:
- Erneuerung
der Fußgängerbrücke,
- Ufersicherung,
- Wildholzrechen
oberhalb des Parkplatzes „Schützenstraße“,
- Anhebung
der rechten Böschungskante im Firmengelände der Fa. EMUGE und Bau einer
Spundwand auf der linken Seite des Bitterbachs,
- Entfernung
von Uferverbauten unterhalb der Fa. EMUGE,
- Erneuerung
der Durchlässe B14 im Profil DN2800 (und gleichzeitiges Beibehalten der
vorhandenen Durchlässe)
Nach der
vorliegenden Kostenberechnung belaufen sich für den Teilabschnitt D die
Baukosten inkl. Nebenkosten und Ablösebeträge voraussichtlich auf 1,5 Mio. €
brutto, die auch in den Haushalt 2009 und aus Vorjahren in ausreichender Höhe
zur Verfügung stehen.
Bei einem voraussichtlichen Fördersatz in Höhe von 45 % ergibt sich unter Zugrundelegung der förderfähigen Kosten eine Förderung in Höhe von ca. 540.000 €.
Beschluss:
1. Der Umweltausschuss stimmt den vorgestellten Maßnahmen zur Ertüchtigung des Abflussvermögens zwischen Staumauer und Pegnitz zu.
2. Der Entwurf kann in dieser Form fertig gestellt und zur Durchführung des Verfahrens bei der Unteren Wasserrechtsbehörde LRA eingereicht werden.