Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0

Nachdem kein Sachvortrag gewünscht wird, bittet die Verwaltung, der einstimmigen Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses zu folgen.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, der nachstehenden Änderungssatzung zur Satzung des Jugendrates der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zuzustimmen.

 

Satzung

zur 1. Änderung der Satzung des Jugendrates der Stadt Lauf a.d.Pegnitz

vom 27. Januar 2012

 

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt aufgrund der Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. 7.2009 (GVBl S. 400), folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Satzung des Jugendrates der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vom 29. Januar 2009, angenommen von der  Jugendversammlung in der Sitzung am 29.03.2009, wird wie folgt geändert:

 

§ 5 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

„(2) Aufgabe der Jugendversammlung ist es, 10 Vertreter in den Jugendrat zu wählen, die die Anregungen aus der Jugendversammlung im Jugendrat bis zur nächsten Jugendversammlung vertreten.“

 

§ 9 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

„(1) Jede Organisation – also Kirchen, Hilfsorganisationen und Vereine – die Ihren Sitz in Lauf hat und Jugendarbeit betreibt, hat die Möglichkeit, mindestens einen Vertreter in den Jugendrat zu entsenden.“

 

§ 4  Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

„(1) Der Jugendrat besteht aus maximal 40 Jugendräten. Jede Schule im Laufer Stadtgebiet hat das Recht maximal zwei Vertreter zu entsenden. Die Jugendversammlung wählt maximal zehn Vertreter aus ihrer Mitte. Alle weiteren Plätze dürfen Laufer Organisationen mit Jugendarbeit in Anspruch nehmen.“

 

§ 2

 

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Lauf a. d. Pegnitz, den 27. Januar 2012 

Stadt Lauf a.d.Pegnitz

 

 

Benedikt Bisping

Erster Bürgermeister