Sitzung: 26.01.2012 StR/001/2012
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0
Vorlage: FB 1/007/2012
Nachdem kein Sachvortrag gewünscht wird, bittet die Verwaltung, der einstimmigen Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses zu folgen.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, der nachstehenden Änderungssatzung zur Satzung des Jugendrates der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zuzustimmen.
Satzung
zur 1. Änderung der Satzung des Jugendrates
der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
vom
Die
Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt aufgrund der Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 der
Gemeindordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom
§ 1
Die
Satzung des Jugendrates der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vom
§ 5 Abs. 2
erhält folgende Fassung:
„(2) Aufgabe der
Jugendversammlung ist es, 10 Vertreter in den Jugendrat zu wählen, die die
Anregungen aus der Jugendversammlung im Jugendrat bis zur nächsten
Jugendversammlung vertreten.“
§ 9 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Jede
Organisation – also Kirchen, Hilfsorganisationen und Vereine – die Ihren Sitz
in Lauf hat und Jugendarbeit betreibt, hat die Möglichkeit, mindestens einen Vertreter in den
Jugendrat zu entsenden.“
§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Der Jugendrat
besteht aus maximal 40 Jugendräten. Jede Schule im Laufer Stadtgebiet hat das
Recht maximal zwei Vertreter zu entsenden. Die Jugendversammlung wählt maximal
zehn Vertreter aus ihrer Mitte. Alle weiteren Plätze dürfen Laufer
Organisationen mit Jugendarbeit in Anspruch nehmen.“
§ 2
Die
Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Lauf a. d. Pegnitz,
Stadt Lauf
a.d.Pegnitz
Benedikt Bisping
Erster Bürgermeister