Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 20

Herr Ederer führt aus, dass auch in diesem Jahr im März wieder der Fischmarkt am Oberen Marktplatz zu Gast sein wird. Der Veranstalter, die Laufer Unternehmer (IgLU) haben gleichzeitig den Wunsch vorgebracht, dass der Sonntag, 11. März ein verkaufsoffener Sonntag wird. Nach den Vorschriften des Ladenschlussgesetzes darf dies höchstens an vier Sonn- und Feiertagen im Jahr geschehen. Die Verordnung sieht derzeit nur drei Sonntage vor (Ostermarkt, Spitalkirchweih und Weihnachtsmarkt). Der Fischmarkt ein gewerberechtlich festgesetzter Jahrmarkt, so dass die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt wären. Vor dem Erlass einer Verordnung sind eine Reihe von Anhörungen durchzuführen. Hier wurden Einzelhandelsverband, Gewerkschaften, die örtlichen Kirchen, die IHK, die Handwerkskammer und die Kreisverwaltungsbehörde entsprechend informiert. Der Arbeitsunterlage liegt die Stellungnahme der Werbegemeinschaft Lauf bei, die dem Antrag zwar zustimmt mit dem Hinweis, dass dieser Sonntag nur einmalig sein soll. Dies würde der vorgelegten Verordnung auch so entsprechen. Von der IHK und der Kreisverwaltungsbehörde sind keine Stellungnahmen eingegangen. Insoweit bestehen hier keine Bedenken. In den letzten Tagen kamen noch Stellungnahmen der Kath. und Evang. Kirche sowie vom DGB. Die drei Stellungnahmen sind ablehnender Natur. In erster Linie wird darauf Bezug genommen, dass eine Ausweitung der Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage nicht sein soll. Dazu bleibt aber anzumerken, dass der Sonntag des Weihnachtsmarktes heuer ausfällt, da der Sonntag im November sein muss. So wären es mit dem Fischmarkt trotz alledem nur drei Sonntage. Die Verwaltung bittet um Beschlussfassung, dass dieser Sonntag verkaufsoffen sein darf und die Rechtsverordnung als Bestandteil des Beschlusses anerkannt wird.

 

Herr Stadtrat Mayer findet dieses Thema ziemlich sensibel. Grundsätzlich ist es wünschens- und begrüßenswert, wenn eine Interessensgemeinschaft Laufer Unternehmer versucht, etwas für den Einzelhandel zu organisieren. Nachdem es zwei Interessengemeinschaften gibt und der Einzelhandelsverband 90 % der Einzelhändler vertritt, dessen Stellungnahme vorliegt und der seinem Schwesterverband nicht wehtun wollte, aber wo man zwischen den Zeilen lesen kann, dass es ihnen nicht recht ist. Vor allem auch deshalb, weil drei Wochen später der Ostermarkt stattfindet. Die zeitliche Nähe zwischen Fischmarkt und Ostermarkt ist doch relativ gering. In den letzten zehn Jahren aufgrund der Sensibilität dieses Themas den Konsens gehabt, statt der in Bayern möglichen vier nur drei verkaufsoffene Sonntage zu nutzen. Auch da gab es lange noch keinen Konsens mit den Kirchen und Gewerkschaften, aber es war eine Kompromisslösung. Darüber hinaus bestand der Konsens dass, falls der Weihnachtsmarktadventssonntag in den Dezember fällt, was nach Bayer. Gesetz dann nicht möglich ist, im Dezember einen verkaufsoffenen Sonntag durchzuführen, dass dies dann ersatzlos ausfällt. Sinn solcher verkaufsoffener Sonntage sind für den Einzelhandel auch nur darin zu sehen, wenn es sich um langfristige Projekte handelt, die sich in der Bevölkerung auch als feste Termine einprägen. Dies liegt beim Oster-, Herbst- und am Weihnachtsmarkt vor. Ob zusätzliche einmalige Termine, die zur Nähe anderer verkaufsoffener Sonntage liegen, etwas bringen hält er für äußerst bedenklich. Eine Rückfrage bei vielen Einzelhändlern hat auch ergeben, dass selbst wenn heute eine Genehmigung erteilt werden sollte, viele trotzdem nicht aufmachen werden. Dies würde nicht zu einer Imageprägung der Stadt Lauf beitragen. Die CSU-Fraktion hat sich entschlossen, diesen Antrag abzulehnen. Die beiden Verbände sollten sich untereinander einigen, welche Veranstaltungen gemeinsam durchzuführen sind. Die Stadt Lauf kann nicht den Schiedsrichter dafür spielen. Dieser Antrag liegt der Verwaltung seit November vor am 18. Januar 2012 werden dann die Verbände um Stellungnahme gebeten. An dieser Stelle hätte man auch vorher die Fraktionen einschalten und eine Abklärung im Vorfeld erfolgen können.

 

Herr Stadtrat Ittner bezieht sich auf den Satz der Gewerkschaftsbewegung „Samstag gehört Papa mir“. Wenn über Verkäuferinnen gesprochen wird, kommt die Mama noch dazu. Diese Stellungnahme des DGB sagt alles. Die SPD-Fraktion wird den Antrag ablehnen, da sie grundsätzlich der Meinung ist, die Wochenenden von verkaufsoffenen Sonntagen freizuhalten. Die SPD-Fraktion hat sich vor langer Zeit schon durchgerungen, die bestehende Lösung, drei von vier möglichen verkaufsoffenen Sonntagen zu fahren, um auch ein gewisses Interesse des Einzelhandels mitzutragen. Wenn dann zufällig einmal nur zwei verkaufsoffene Sonntage im Jahr sind, dann ist es eine kalendarische Logik. Es wird auch zum Ausdruck gebracht, dass es gerade Ziel ist, in Zukunft diesen zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntag bei Erfolg zu etablieren. Genau davor hat er Angst. Er möchte auch im Einlang mit den Kirchen eindeutig sagen, dass die SPD keine zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntage haben möchte.

 

Herr Stadtrat Lang erläutert, dass die Interessengemeinschaft IgLU ein Verbund von Unternehmern von und für Lauf ist, mit allem, was an dieser Stelle an partnerschaftlichen und gemeinschaftlichen Überlegungen zu tun hat. IgLU ist auch eine Gesellschaft, die sich für die Laufer Öffentlichkeit nicht nur mit dem Fischmarkt einbringt. Er ist der Meinung, dass sich die Stadt bei eventuellen Dissonanzen zwischen den Verbänden nicht einbringen und zu Schiedsrichtern aufspielen sollte. Er möchte um Zustimmung werden, denn er denkt, dass dieser Tag Lauf gut tun würde.

 

Herr Stadtrat Grand schickt voraus, dass sich seine Fraktion nicht einig ist. Als Einzelhändler möchte er mitteilen, dass für ihn der Sonntag ein Ruhetag ist und auch bleiben soll. In Lauf gibt es bereits drei verkaufsoffene Sonntage, was völlig ausreichend ist. Er möchte sich auch nicht an Spekulationen beteiligen, wie dieser Antrag zustande kam oder welchen offenen Brief es gab. Ihm wäre wichtig, dass sich die Einzelhändler und Verbände einig sind. Als Einzelhändler möchte er der Interessengemeinschaft jedoch keine Steine in den Weg legen und würde für dieses Jahr (nachdem es nur zwei verkaufsoffene Sonntage gibt) eine Ausnahme machen.

 

Herr Stadtrat Dienstbier ist der Auffassung, dass sich die Stadt schon politisch in der Verantwortung sehen muss, vor allem aufgrund der gesamtgesellschaftlichen und familienpolitischen Aspekte. Er denkt auch an seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ohnehin an den langen Samstagen und den bisherigen verkaufsoffenen Sonntagen aufgrund der langen Öffnungszeiten ihr Familienleben zu koordinieren haben. Deshalb sind ihm die Stellungnahmen der Gewerkschaft und den Kirchen sehr wichtig. Die Diskussion bis zur Entscheidung einer Konsenslösung war sehr langwierig, einmal im Frühjahr und im Herbst einen verkaufsoffenen Sonntag zu veranstalten sowie zusätzlich den Bedarf im weihnachtlichen Geschäft zu decken. Er versteht nicht, wenn sich ein Konsens bewährt hat, hier ständig nachzubessern. Er würde dem Plädoyer zustimmen, dass sich die Verbände an einen Tisch setzen sollten. Er hält es für unsinnig, im Abstand von drei Wochen zwei verkaufsoffene Sonntage durchzuführen, da es der Attraktivität schadet. Er lehnt die Genehmigung kategorisch ab.

 

Herr Ederer teilt mit, dass die Bearbeitung im Fachbereich 3 liegt und deshalb zum genauen Ablauf seinerseits keine Information gegeben werden kann.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Anlässlich des Laufer Fischmarktes wird eine Rechtsverordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen am 11.03.2012 erlassen. Die Rechtsverordnung ist als Anlage beigefügt und Bestandteil dieses Beschlusses.