Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Kinder- und Jugendausschuss hatte in seiner Sitzung vom 08.07.2010 beschlossen, ab dem Schuljahr 2011/2012 die Sozialarbeit an der Grundschule II auszubauen und die Hälfte der Personalkosten für die vom Landkreis Nürnberger Land einzustellende sozialpädagogische Fachkraft mit 19,5 Wochenstunden zu tragen. Die dazu erforderlichen haushaltsrechtlichen Mittel wurden mit 8.500,- € im Haushalt 2012 veranschlagt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt und ermächtigt, die entsprechenden Vereinbarungen mit dem Landkreis Nürnberger Land und gegebenenfalls die personellen Entscheidungen zu treffen. 

 

Bereits im März diesen Jahres wurde zwischen Schulleitung der Grundschule II, dem Landkreis Nürnberger Land, dem Schulamt und der Stadt Lauf an der Pegnitz als Sachaufwandsträger eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Ebenso wurden einvernehmlich eine Konzeption und eine Stellenbeschreibung vereinbart.

 

Das Landratsamt hatte unmittelbar nach den Vertragsabschlüssen die entsprechenden Anträge für eine staatliche Bezuschussung bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht. Im Haushalt 2011 wurden im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen keine Mittel zur Verfügung gestellt, um die Jugendsozialarbeit an den Grundschulen bezuschussen zu können. Neue Förderprojekte, wie im Falle der Bertleinschule, wurden somit vorerst abgelehnt.

 

Nunmehr konnte das Landratsamt Nürnberger Land die Nachricht übermitteln, dass seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Mittel zur Verfügung stehen, so dass dem Start des Projektes für die Zeit bis zum Ende des Schuljahres 2013/2014 nichts mehr entgegensteht. Bereits in den nächsten Tagen wird eine Stellenausschreibung seitens des Landratsamtes erfolgen, in der eine sozialpädagogische Fachkraft mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit gesucht wird. Die tatsächliche Arbeitszeit während der Schulzeiten wird eine Halbtagstätigkeit jedoch überschreiten, da die Abwesenheitszeiten während der Ferien in Zeiten des Schulbetriebes einzuarbeiten sind. Die Stadt Lauf wird zu den Auswahlgesprächen zu den Bewerbungen eingeladen und erhält ein Mitbestimmungsrecht.

 

Realistisch erscheint der Beginn der Jugendsozialarbeit mit dem Start des neuen Schuljahres 2012/2013 evtl. aber auch schon ab dem 01.08.2012, da Stellenausschreibung, Bewerbungsgespräche, Auswahl und mögliche Kündigungsfristen der neuen Fachkraft Zeit in Anspruch nehmen werden.