Sitzung: 24.01.2012 KiJuA/001/2012
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Vorlage: FB 1/007/2012
Beschluss:
Der nachstehenden Änderungssatzung zur Satzung des Jugendrates der Stadt Lauf a.d.Pegnitz wird vom Kinder- und Jugendausschuss zugestimmt. Dem Stadtratsgremium wird vorgeschlagen, die Änderungssatzung in der beschlossenen nachstehenden Fassung zuzustimmen.
Satzung
zur 1. Änderung der Satzung des Jugendrates
der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
vom 27. Januar 2012
Die
Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt aufgrund der Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindordnung
für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 27. 7.2009 (GVBl S. 400), folgende Satzung:
§ 1
Die
Satzung des Jugendrates der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vom 29. Januar 2009,
angenommen von der Jugendversammlung in
der Sitzung am 29.03.2009, wird wie folgt geändert:
§ 4 Abs. 1 erhält folgende
Fassung:
„(1) Der Jugendrat besteht aus maximal 40 Jugendräten. Jede Schule im
Laufer Stadtgebiet hat das Recht maximal zwei Vertreter zu entsenden. Die
Jugendversammlung wählt maximal zehn Vertreter aus ihrer Mitte. Alle weiteren
Plätze dürfen Laufer Organisationen mit Jugendarbeit in Anspruch nehmen.“
§ 5 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„(2) Aufgabe der Jugendversammlung ist es, 10 Vertreter in den Jugendrat
zu wählen, die die Anregungen aus der Jugendversammlung im Jugendrat bis zur
nächsten Jugendversammlung vertreten.“
§ 9 Abs. 1 erhält folgende
Fassung:
„(1) Jede Organisation – also Kirchen, Hilfsorganisationen und Vereine –
die Ihren Sitz in Lauf hat und Jugendarbeit betreibt, hat die Möglichkeit, mindestens einen Vertreter in den
Jugendrat zu entsenden.“
§ 2
Die Satzung
tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Lauf a. d. Pegnitz,
den 27. Januar 2012
Stadt Lauf
a.d.Pegnitz
Benedikt Bisping
Erster
Bürgermeister