Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Der Bausschuss erteilt das Einvernehmen zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück FlNr. 419/8 der Gemarkung Günthersbühl, Hallerweg 8.

 

Der notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 92 „Nuschelberg“ bezüglich einer Überschreitung der östlichen Baugrenze von max. 2 m wird in Aussicht gestellt, wenn alle anderen Festsetzungen eingehalten werden.