Sitzung: 17.01.2012 BauA/001/2012
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Beschluss:
Der Bausschuss erteilt das Einvernehmen zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück FlNr. 419/8 der Gemarkung Günthersbühl, Hallerweg 8.
Der notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 92 „Nuschelberg“ bezüglich einer Überschreitung der östlichen Baugrenze von max. 2 m wird in Aussicht gestellt, wenn alle anderen Festsetzungen eingehalten werden.