Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern auf den Grundstücken FlNrn. 120 und 121 der Gemarkung Weigenhofen, Sollach, mit folgenden Maßgaben:

 

-     Die Gebäude sind so anzuordnen, dass sie innerhalb der im Flächennutzungsplan dargestellten Baufläche liegen, d.h. das zweite Gebäude darf max. auf Höhe des Anwesens Sollachweg 6 stehen.

 

-     Wohngebäude I+D, Satteldach, Dachneigung mind. 40°,

-     Garagen mit Satteldach,

-     Erschließung der beiden Einfamilienhäuser über einen Privatweg von der öffentlichen Straße „Gänsgasse“ aus,

-     Einzäunung auf der FlNr. 120 höchstens bis zum Grenzvorsprung an der Westseite,

-     dauerhafte Eingrünung mit heimischen Bäumen und Sträuchern an der Südwest- und Nordwest-Grenze,

-     Hinterlegung einer Bankbürgschaft bis zum Nachweis der durchgeführten Eingrünung.