Sitzung: 17.01.2012 BauA/001/2012
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern auf den Grundstücken FlNrn. 120 und 121 der Gemarkung Weigenhofen, Sollach, mit folgenden Maßgaben:
- Die Gebäude sind so anzuordnen, dass sie innerhalb der im Flächennutzungsplan dargestellten Baufläche liegen, d.h. das zweite Gebäude darf max. auf Höhe des Anwesens Sollachweg 6 stehen.
- Wohngebäude I+D, Satteldach, Dachneigung mind. 40°,
- Garagen mit Satteldach,
- Erschließung der beiden Einfamilienhäuser über einen Privatweg von der öffentlichen Straße „Gänsgasse“ aus,
- Einzäunung auf der FlNr. 120 höchstens bis zum Grenzvorsprung an der Westseite,
- dauerhafte Eingrünung mit heimischen Bäumen und Sträuchern an der Südwest- und Nordwest-Grenze,
- Hinterlegung einer Bankbürgschaft bis zum Nachweis der durchgeführten Eingrünung.