Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Herr Zenger erläutert den bisherigen chronologischen Ablauf der Maßnahme. Während der genehmigten Sanierungsarbeiten wurde festgestellt, dass das Gebäude in einem sehr schlechten Zustand ist. Es wurde daraufhin abgebrochen und in Massivbauweise wieder errichtet. Das Landratsamt Nürnberger Land ist jedoch der Auffassung, dass durch den Komplettabbruch der Bestandsschutz erloschen ist und für die Genehmigung einer Neuerrichtung im Außenbereich der Flächennutzungsplan mit „Grünfläche“ entgegenspricht.

 

Daraufhin hat der Bauherr mit Schreiben vom 02.10.2012 eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans für „Wochenendgebiet“ beantragt, um damit die Voraussetzungen für eine Genehmigung zu schaffen. Die Verwaltung ist jedoch der Ansicht, dass der Antrag abzulehnen ist, weil in diesem Bereich eine Wochenendgebietsnutzung städtebaulich nicht vorgesehen ist und außerdem Konsequenzfälle zu befürchten sind.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss lehnt die Änderung des Flächennutzungsplans für das Grundstück FlNr. 2143 der Gemarkung Lauf, Kuhnhofer Hauptstraße, ab, weil in diesem Bereich eine Wochenendgebietsnutzung städtebaulich nicht vorgesehen ist und außerdem Konsequenzfälle zu befürchten sind.