Sitzung: 17.01.2012 BauA/001/2012
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Vorlage: FB 5/008/2012
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt:
1. Der Bebauungsplan Nr. 73 „Am Veldershofer
Weg“ im Ortsteil Simonshofen wird im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 462,
462/1, 462/2, 462/3, 462/4 452/3 und 452/4 der Gemarkung Simonshofen durch
einen Tekturplan gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs.1 BauGB geändert.
2.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem
Entwurfsplan vom 17.01.2011.
3.
Der Geltungsbereich des Tekturplanes wird als „Allgemeines Wohngebiet“
nach § 4 BauNVO festgesetzt.
4.
Der Tekturplan erhält die Bezeichnung „Tekturplan Nr. 1 zum
Bebauungsplan Nr. 73 ‚Am Veldershofer Weg’“.
5.
Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
Auf die Durchführung einer Umweltprüfung wird verzichtet.
6. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis, wo und wann sich die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und Äußerungen hierzu vorbringen kann.