Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Sanierung und Nutzungsänderung eines denkmalgeschützten Wohnhauses und des angrenzenden Stadthauses auf den Grundstücken FlNrn. 120, 122, 123 und 124/2 der Gemarkung Lauf, Barthstr. 15 und 17.

 

Den notwendigen Abweichungen von den Festsetzungen der Altstadtsatzung

 

Wohnung 5:

- Gaubenbreite 1,50 m statt max. 1,20 m,

- Entfernung oberer Austritt Schleppgaube-First 1,30 m statt mind. 1,50 m,

 

Wohnung 4:

- Gaubenbreite 1,50 m statt max. 1,20

- Mindestabstand untereinander 0,76 cm statt 1,20 m

 

wird zugestimmt.

 

Der beantragten Abweichung von den Festsetzungen der Altstadtsatzung bei Wohnung 5 bezüglich der liegenden Fenster wird in der vorgelegten Form nicht zugestimmt. Eine Reduzierung auf max. 1,25 m ist vorzunehmen.

 

Die geplante Außendämmung ist mit dem Denkmalschutz abzustimmen. Für die Details der Fußpunkte und die damit verbundene Überbauung der öffentlichen Straßenfläche ist eine gesonderte Zustimmung der Stadt Lauf einzuholen.