Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 2 BauGB aus folgenden Gründen:

 

Gegenüber der geplanten Ein- und Ausfahrt befinden sich die Bertleinschule und die Schulbushaltestelle. Durch den aus den geplanten 18 Stellplätzen zu erwartenden Verkehr wird insbesondere beim zeitlichen Zusammentreffen mit dem täglichen Schulbeginn die dann dort zu erwartende Situation dazu führen, dass die Sicherheit des Verkehrs gefährdet ist.

 

Damit ist die Voraussetzung der gesicherten Erschließung nach der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts und Oberverwaltungsgerichten nicht gewährleistet.

 

Außerdem kommt hinzu, dass sich zwar das bauliche Vorhaben hinsichtlich der Art der Nutzung in die nähere Umgebung einfügt, dem Gebot der Rücksichtnahme, welches nach § 34 BauGB (Innenbereich) zu beachten ist, wird es jedoch nicht gerecht.

 

Wie bereits oben dargelegt, wird durch die Ein- und Ausfahrt zur Martin-Luther-Straße unmittelbar gegenüber der Bertleinschule und der Schulbushaltestelle eine nicht nur unerhebliche Verstärkung des Zu- und Abfahrverkehrs in diesem Bereich erfolgen.

 

Es sind keine Gesichtpunkte ersichtlich, die das Vorhaben durch die Anlegung der Ein- und Ausfahrt zur Bertleinstraße hin wesentlich erschweren.

 

Im Rahmen des Rücksichtnahmegebotes ist daher die Ein- und Ausfahrt zur Bertleinstraße zumutbar.