Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zum Neubau von 3 Reihenhäusern auf dem Grundstück FlNr. 438/1 der Gemarkung Heuchling, Dehnberger Str. 12, weil sich die Gebäude nach § 34 BauGB einfügen und die Erschließung gesichert ist.
Die Restflächen vor den Stellplätzen an der westlichen Grundstücksgrenze sind zur Straße hin einzugrünen.