Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4

Herr Zenger erläutert, dass das Grundstück bereits mit einer landwirtschaftlichen, genehmigten Bergehalle bebaut ist. Der Genehmigungsbescheid Nr. B-2007-637-2 vom 18.09.2007 enthielt u.a. die Auflage, die Halle entlang der nordöstlichen, nordwestlichen und südwestlichen Seiten zu begrünen. Dieser Auflage ist der Bauherr bis heute nicht nachgekommen.

 

Für das jetzt eingereichte Vorhaben ist bei Vorliegen der Privilegierung und wenn das Gebäude dem landwirtschaftlichen Betrieb dient, eine Zustimmung möglich. Allerdings ist ebenfalls eine Eingrünung erforderlich. Damit die Auflage erfüllt wird, schlägt die Verwaltung vor, eine Bankbürgschaft zu fordern. Außerdem muss die Eingrünung der bestehenden Halle ausgeführt werden.

 

Herr Stadtrat Felßner ist der Ansicht, dass eine Bankbürgschaft nicht erforderlich ist. Das Landratsamt Nürnberger Land hat durch die Auflage im Genehmigungsbescheid ausreichend Handhabe, die Anordnung der Eingrünung zu fordern.

 

Nach kurzer Diskussion stellt die CSU-Stadtratsfraktion einen Antrag zur Geschäftsordnung zur getrennten Abstimmung. Damit besteht Einverständnis. Vorsitzender lässt über den weitergehenden Antrag zuerst abstimmen.


Beschluss:

 

1.   Der Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 92 der Gemarkung Oedenberg, Breitäcker, wenn die Privilegierung vorliegt und das Gebäude dem landwirtschaftlichen Betrieb dient.

Die Außenwände sind in gedeckter, landschaftsgebundener Farbe, die Dacheindeckung ist in naturroter Farbe auszuführen. An der südwestlichen, nordöstlichen und südöstlichen Seite ist eine dauerhafte Eingrünung mit heimischen Gehölzen anzuordnen.

Diese Eingrünung sollte über eine Bankbürgschaft abgesichert werden.

 

2.   Die Bauordnungsbehörde wird um Vollzug der Auflage des Genehmigungsbescheids Nr. B-2007-637-2 vom 18.09.2007 bzgl. der Eingrünung der bestehenden Halle entlang der nordöstlichen, nordwestlichen und südwestlichen Seite gebeten.