Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt das grundsätzliche Einvernehmen zur Errichtung von 2 Einfamilienhäusern auf dem Grundstück FlNr. 1727 der Gemarkung Lauf, Kunigundenstr. 29.
Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 8 „Erbsenboden“
- Überschreitung der Baugrenze
wird in Aussicht gestellt.
Die Zufahrt muss ausschließlich über die Albrecht-Dürer-Straße erfolgen.