Sitzung: 15.11.2011 BauA/012/2011
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Vorlage: FB 4/045/2011
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt:
Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt folgende Satzung zur
Änderung der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) vom
Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund der §§ 132 und 133 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) sowie Art. 5 a Bayerisches Kommunalabgabengesetz (KAG) folgende
Satzung
zur Änderung der
Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages vom
§ 1
Änderung
§ 2 Abs. 5 erhält folgenden Wortlaut:
Endet die Erschließungsanlage mit einem Wendehammer, so ist die Wendeplatte
ebenfalls beitragsfähig, auch wenn sie über die vorgenannten Höchstmaße
hinausgeht.
§ 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.