Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt folgende Satzung zur Änderung der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) vom 14.01.2010. Sie tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft:

 

 

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund der §§ 132 und 133 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) sowie Art. 5 a Bayerisches Kommunalabgabengesetz (KAG) folgende

 

Satzung

 

zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages vom 14.01.2010

 

 

§ 1

Änderung

§ 2 Abs. 5 erhält folgenden Wortlaut:


Endet die Erschließungsanlage mit einem Wendehammer, so ist die Wendeplatte ebenfalls beitragsfähig, auch wenn sie über die vorgenannten Höchstmaße hinausgeht.

 

§ 2

In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.