Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Herr Zenger erläutert, dass durch die vorgelegte Planung unter Berücksichtigung der notwendigen Stellplätze aus früheren Genehmigungen Engstellen entstehen, die auf Grund von Breite und Geometrie eine ordnungsgemäße Erschließung nicht mehr gewährleisten bzw. nur sehr eingeschränkt zulassen. Es wird aber aus Sicht der gemeindlichen Stellungnahme keine Möglichkeit geben, den Antrag abzulehnen.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Doppelcarports auf dem Grundstück FlNr. 464/41 der Gemarkung Veldershof, Am Rudolfshof 14p, in der vorgelegten Form.

 

Das Landratsamt Nürnberger Land wird um technische Überprüfung der Zufahrtssituation für Feuerwehr u.ä. zu den Grundstücken 464/24, 464/39 und 464/6 unter Berücksichtigung der genehmigten Stellplätze T-2011-11-1 und T 2001-129-1 gebeten, da bei der notwendigen Nutzung dieser beiden Stellplätze die Erschließung über den Privatweg stark eingeschränkt wird.

 

Einer eventuell notwendigen Ablösung der Stellplätze wird zugestimmt.