Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 65 der Gemarkung Heuchling, Ostendstr. 11, in der vorgelegten Form.

 

Eine Zustimmung wird in Aussicht gestellt, wenn die Einfügung gem. § 34 BauGB gegeben ist, d.h.

 

- die überbaute Fläche max. 270 m² beträgt,

- die Abstandsflächen eingehalten werden,

- Stellplätze gem. Stellplatzsatzung der Stadt Lauf errichtet werden und

- die Zustimmung der betroffenen Nachbarn vorliegt.