Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Herr Zenger erläutert den Antrag und den planungsrechtlichen Ablauf zur Bebauung des Grundstücks, das sich im Außenbereich befindet. Das Gebäude ist baurechtlich genehmigt und genießt Bestandsschutz. Allerdings ist eine Herausnahme des Grundstücks aus dem Landschaftsschutzgebiet fachlich nicht begründbar und aus Sicht der Verwaltung abzulehnen.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss lehnt die Herausnahme des Grundstücks FlNr. 377/2 der Gemarkung Schönberg, Neuhäuserstr. 40, aus dem Landschaftsschutzgebiet ab, da dies fachlich nicht begründbar ist.