Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss stellt die Zustimmung der notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 37 „Rudolfshof“ zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 692 Tfl. der Gemarkung Veldershof, Leitmeritzer Straße,

 

- Überschreitung der Baugrenzen/Baugrenzen,
- II statt I,

- Überschreitung der GFZ,

- Dachneigung 20° statt 25° - 38°,

- Garagen außerhalb der dafür vorgesehenen Fläche.

 

unter der Voraussetzung in Aussicht, dass die Zustimmung des Eigentümers der FlNr. 693 vorliegt, da nachbarliche Belange nicht unerheblich betroffen sind.

 

Die Ausführung als Flachdach und das Verlassen der südlichen Baufront werden aus städtebaulichen Gründen nicht zugelassen.