Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück FlNr. 2430 der Gemarkung Lauf, Beethovenstr. 40, in der vorgelegten Form.

 

Hinweis an die Bauordnungsbehörde:

Die Festsetzung des Bebauungsplans Nr. 44 „Am Steinbruch“ Tektur 3,

 

-     „Garagen, die mit einer seitlichen oder rückwärtigen Wand an der Straßenbegrenzungslinie stehen, müssen einen Grenzabstand von 1,0 m einhalten. Dieser Streifen ist dauerhaft zu begrünen.“

 

trifft in diesem Fall nicht zu. Nach dem Planungswillen der Stadt Lauf, der in der ausdrücklichen wörtlichen Verwendung des Begriffs „Garage“ seinen Ausdruck fand, sollten hiervon nur massive, einen geschlossenen Eindruck vermittelnden Wandflächen erfasst sein.

 

Im Übrigen würde die hier beantragte Ausführung auch städtebaulich vertretbar sein

 

Nachbarliche Belange sind nicht betroffen.

 


 

Herr Stadtrat Deuerlein hat gem. Art. 49 GO an der Beratung und der Beschlussfassung nicht teilgenommen.