Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Herr Wallner berichtet, dass bei der Allgemeinverfügung der Wunsch geäußert wurde, diese Verfügung in eine Verordnung umzuwandeln, um sich das jährliche Prozedere zu ersparen. Er bittet eine Empfehlung an den Stadtrat auszusprechen.

 

Herr Stadtrat Auernheimer möchte zu § 1 Abs.1 der Verordnung anmerken, wenn die Bühnen um 22.00 Uhr enden, sind trotzdem noch alle Leute im Geltungsbereich. Er würde dafür plädieren, die Zeit auf 0.00 Uhr hoch zu setzen, um den Leuten Herr zu werden.

 

Herr Wallner führt aus, dass das Fest am Freitag beginnt und am Sonntag endet. Man muss ein Ende festsetzen, da die Erfahrung vorliegt, dass sich das Fest am Sonntag sowieso vor 22.00 Uhr auflöst.

 

Auf Wunsch wird der zeitliche Geltungsbereich In § 1 Abs. 1 auf 23.00 Uhr festgesetzt 


Beschluss:

 

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Für das Altstadtfest in der Stadt Lauf a.d.Pegnitz wird eine Verordnung erlassen. Die Verordnung ist als Anlage 1 beigefügt und Bestandteil dieses Beschlusses.