Beschluss:
1. Der Bauausschuss versagt das gemeindliche
Einvernehmen zur Wochenendhauserweiterung und Fassadenänderung auf dem Grundstück
FlNr. 58/12 der Gemarkung Veldershof, Kornblumenweg 16.
Einer notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des BebauungsNr. 5
„Wochenendgebiet Veldershof“ wird nicht zugestimmt, weil die zulässige
überbaubare Fläche von 40 m² durch die Erweiterung mit 67,88 m² um 69,7 %
überschritten werden würde.
Das Landratsamt Nürnberger Land wird gebeten, den Rückbau zu veranlassen.
2. Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Bestandsaufnahme des gesamten Bebauungsplangebietes durchzuführen, weil Erkenntnisse vorliegen, dass Grundstücke zu Zwecken des Dauerwohnens entgegen den entsprechenden Festsetzungen der Art der Nutzung in diesem Wochenendgebiet genutzt werden.