Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vom 02.07.2003 wird wie folgt beschlossen:

 

Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz

 

Vom _______

 

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) i.d.F. der Bek. vom 22. August 1998 (GVBL. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.07.2009 (GVBl. S. 400) folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vom 02. Juli 2003 wird wie folgt geändert:

 

  1. In § 12 Abs. 1 werden nach dem Wort „vorsätzlich“ die Worte „oder fahrlässig“ eingefügt.

 

  1. In § 12 Abs. 2 werden nach dem Wort „vorsätzlich“ die Worte „oder fahrlässig“ eingefügt.

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.“