Sitzung: 29.09.2011 StR/008/2011
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0
Vorlage: FB 3/014/2011
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der öffentlichen
Grünanlagen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vom 02.07.2003 wird wie folgt
beschlossen:
„Satzung
zur Änderung der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen der
Stadt Lauf a.d.Pegnitz
Vom _______
Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund von Art. 23 und 24 Abs. 1
Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung
- GO) i.d.F. der Bek. vom 22. August 1998 (GVBL. S. 796), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 27.07.2009 (GVBl. S. 400) folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen der Stadt
Lauf a.d.Pegnitz vom 02. Juli 2003 wird wie folgt geändert:
- In § 12 Abs. 1 werden nach dem Wort
„vorsätzlich“ die Worte „oder fahrlässig“ eingefügt.
- In § 12 Abs. 2 werden nach dem Wort
„vorsätzlich“ die Worte „oder fahrlässig“ eingefügt.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.“