Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Wamser trägt vor, dass die Gemeinden gemäß  Art. 94 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) jährlich einen Beteiligungsbericht zu erstellen und dem Stadtrat zur Kenntnisnahme vorzulegen haben. Der Bericht soll für Transparenz sorgen, wenn die Kommune an Unternehmen des privaten Rechts mit mindestens 5 v.H. unmittelbar oder auch nur mittelbar beteiligt ist.

 

Dieser Verpflichtung ist die Stadt Lauf a.d.Pegnitz mit der Erstellung des Beteiligungsberichtes 2010 nachgekommen.

 

Um den Bürgerinnen und Bürgern eine entsprechende Informationsmöglichkeit zu eröffnen, ist durch ortsübliche Bekanntmachung darauf hinzuweisen, dass jeder Einsicht in den öffentlich aufliegenden Beteiligungsbericht nehmen kann.