Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss lehnt den Antrag auf Erteilung einer Abweichung der Stellplatzsatzung ab, da sie nach § 3 der Stellplatzsatzung unbegründet ist und auch aus Gleichbehandlungsgründen nicht zugelassen werden kann.

 

Einer Ablösung von Stellplätzen wird gemäß Bauausschuss-Beschluss vom 07.12.2010 ausnahmsweise zugestimmt, da durch die bereits durchgeführte Nutzungsänderung im Kellergeschoss kein Nachweis auf dem Grundstück möglich ist.


 

Vorsitzender informiert das Gremium darüber, dass die Baugenehmigung für den Ersatzneubau des Pflegeheims der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard durch das Landratsamt Nürnberger Land erteilt wurde.