Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss lehnt den Antrag vom 08.06.2011 ab, da die nochmalige rechtliche Überprüfung ergeben hat, dass weder Gründe für eine Abweichung von der Stellplatzanzahl nach der Stellplatzsatzung der Stadt Lauf noch für einen Verzicht auf die Ablösung vorliegen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist von besonderer Bedeutung.

 

Einer Ablösung des zweiten fehlenden Stellplatzes wird gemäß Bauausschussbeschluss vom 07.12.2010 zugestimmt, da durch die bereits durchgeführte Nutzungsänderung im Kellergeschoss kein Nachweis auf dem Grundstück möglich ist.