Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Werbeanlegers auf dem Grundstück FlNr. 21, Marktplatz 22, in der vorgelegten Form, da die Festsetzungen der Altstadtsatzung nicht eingehalten werden.