Beschluss:
Der Bauausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Werbeanlegers auf dem Grundstück FlNr. 21, Marktplatz 22, in der vorgelegten Form, da die Festsetzungen der Altstadtsatzung nicht eingehalten werden.
Beschluss:
Der Bauausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Werbeanlegers auf dem Grundstück FlNr. 21, Marktplatz 22, in der vorgelegten Form, da die Festsetzungen der Altstadtsatzung nicht eingehalten werden.