Sitzung: 13.09.2011 BauA/010/2011
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: FB 5/072/2011
Herr Zenger erläutert die Beschlussvorschlage und gibt den ergänzenden Hinweis, dass Einwände von der Unteren Naturschutzbehörde bezüglich des Eingriffs angekündigt wurden.
Beschluss:
Der Bauausschuss
beschließt:
1. Der
Bebauungsplan Nr. 71 „Am Haltepunkt West“ wird durch einen Tekturplan gemäß § 1
Abs. 8 und § 2 Abs.1 BauGB geändert.
2. Die
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Entwurfsplan vom
13.09.2011.
3. Der
Tekturplan erhält die Bezeichnung „Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 71
‚Am Haltepunkt West’“.
5. Der
Tekturplan beinhaltet folgende Änderungen:
- Einbeziehung
einer Fläche von ca. 750 m² aus dem Grundstück Fl.Nr. 1000/21 (Wald) in
das Baugrundstück Fl.Nr. 1000/22.
- Die
notwendigen externen Ausgleichsflächen werden teilweise neu zugeordnet.
- Die
Festsetzung „private Grünfläche“ entfällt im Geltungsbereich des
Tekturplanes.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Außerdem sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen.