Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Herr Zenger erläutert die Beschlussvorschlage und gibt den ergänzenden Hinweis, dass Einwände von der Unteren Naturschutzbehörde bezüglich des Eingriffs angekündigt wurden.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

1.         Der Bebauungsplan Nr. 71 „Am Haltepunkt West“ wird durch einen Tekturplan gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs.1 BauGB geändert.

 

2.         Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Entwurfsplan vom 13.09.2011.

 

3.         Der Tekturplan erhält die Bezeichnung „Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 71 ‚Am Haltepunkt West’“.

 

5.         Der Tekturplan beinhaltet folgende Änderungen:

 

  • Einbeziehung einer Fläche von ca. 750 m² aus dem Grundstück Fl.Nr. 1000/21 (Wald) in das Baugrundstück Fl.Nr. 1000/22.

 

  • Die notwendigen externen Ausgleichsflächen werden teilweise neu zugeordnet.

 

  • Die Festsetzung „private Grünfläche“ entfällt im Geltungsbereich des Tekturplanes.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Außerdem sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen.