Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Herr Zenger erläutert, dass die nordöstliche Doppelhaushälfte in eine Doppelgarage mit Flachdach als Dachterrasse umgebaut und ein Wohnhausneubau errichtet werden soll. Durch das Garagenflachdach ergibt sich aus städtebaulicher und gestalterischer Sicht eine ungewöhnliche Situation, da auf dem Nachbargrundstück die Doppelhaushälfte mit dem fensterlosen Giebel als Grenzbebauung erhalten bleibt. Da die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 50 „Tucherweg, Siedlerstraße“ jedoch eingehalten sind, ist das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen bzw. der Antrag im Freistellungsverfahren zu behandeln.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu einem Wohnhausanbau und einem Anbau an ein bestehendes Gebäude auf dem Grundstück FlNr. 453/21 der Gemarkung Heuchling, Geuderstr. 25, da die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 50 „Tucherweg, Siedlerstraße“ eingehalten werden.

 

Hinweis:
Die Dachterrasse auf der Garage reicht direkt an die Nachbargrenze..