Sitzung: 15.09.2011 VAS/005/2011
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: FB 3/016/2011
Beschluss:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt:
1.
Für die
erforderliche Sicherung von Veranstaltungen durch die Feuerwehren der Stadt
Lauf a.d.Pegnitz wird eine generelle Zustimmung bei Vorliegen der Voraussetzungen
des Art. 7a ZustGVerk erteilt,
2.
Die
Absicherung der Veranstaltung hat der jeweilige Kommandant der Freiwilligen
Feuerwehr anzuordnen.
3.
Die
Abrechnung der Einsätze erfolgt nach der Satzung über Aufwendungs- und
Kostenersatz für Einsätze und anderer Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der
Stadt Lauf a.d.Pegnitz in der jeweils gültigen Fassung.
4.
Die
Zustimmung kann im Einzelfall durch den 1. Bürgermeister widerrufen werden.
Herr Wallner verlässt die Sitzung.