Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

1.            Für die erforderliche Sicherung von Veranstaltungen durch die Feuerwehren der Stadt Lauf a.d.Pegnitz wird eine generelle Zustimmung bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 7a ZustGVerk erteilt,

 

2.            Die Absicherung der Veranstaltung hat der jeweilige Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr anzuordnen.

 

 

3.            Die Abrechnung der Einsätze erfolgt nach der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und anderer Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Stadt Lauf a.d.Pegnitz in der jeweils gültigen Fassung.

 

4.            Die Zustimmung kann im Einzelfall durch den 1. Bürgermeister widerrufen werden.

 


Herr Wallner verlässt die Sitzung.