Herr Stadtrat Offenhammer erinnert sich an eine befristete
Genehmigung auf dem Nachbargrundstück FlNr. 469, Nürnberger Str. 61, und fragt
nach dem Sachstand.
Anmerkung der Verwaltung:
Es handelte sich um eine befristete Baugenehmigung bis zum 31.12.1999 für einen
Verkaufsstand, der jedoch nicht errichtet wurde. Der am 09.02.1999 eingereichte
Bauantrag für ein Zweifamilienhaus wurde am 24.02.1999 wieder abgeholt und
nicht wieder vorgelegt. Der
Abbruchantrag vom Mai 1995 wurde ohne Auflagen zum Wiederaufbau genehmigt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung eines Ladens in ein Bistro auf dem Grundstück FlNr. 469/3 der Gemarkung Lauf, Nürnberger Str. 63.
Einer Ablösung eventuell zusätzlich notwendig werdender Stellplätze wird zugestimmt.