Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Die Herren Stadträte Grand und Ittner kommen wieder in den Sitzungssaal.

 

Herr Wallner bezieht sich auf die früheren Beschwerden von Bürgern über die Lärmbelästigungen und Alkoholkonsum in öffentlichen Grünanlagen. Der Stadtrat hat daraufhin im Jahr 2003 die Grünanlagensatzung beschlossen. Letztes Jahr wurde im Verwaltungsausschuss ein Grundsatzbeschluss gefasst, dass das Ortsrecht der Stadt Lauf vollzogen wird und diese Ordnungswidrigkeiten mit Buß- und Verwarnungsgeld geahndet werden sollen. Aufgrund der derzeitigen Situation im Barthpark wurden schon einige Verfahren eingeleitet. In der Satzung ist enthalten, dass man nur vorsätzliche Verstöße ahnden kann. Einen Vorsatz nachzuweisen ist sehr schwer bis fast unmöglich und deswegen sollte die Änderung „oder fahrlässig“ aufgenommen werden. Die Verwaltung bittet, dem Stadtrat den Beschlussvorschlag zu empfehlen.

 

Herr Stadtrat Kern möchte darauf hinweisen, dass das Vertreiben der Leute von einer Stelle keine Problemlösung ist. Der Streetworker weist zu Recht darauf hin, dass man Plätze braucht, um mit diesen Leuten eine sinnvolle Beschäftigung und Kommunikation durchzuführen. Er bittet, dies bei der weiteren Diskussion zu berücksichtigen.


Beschluss:

 

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vom 02.07.2003 wird wie folgt beschlossen:

 

Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz

 

Vom _______

 

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) i.d.F. der Bek. vom 22. August 1998 (GVBL. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.07.2009 (GVBl. S. 400) folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vom 02. Juli 2003 wird wie folgt geändert:

 

  1. In § 12 Abs. 1 werden nach dem Wort „vorsätzlich“ die Worte „oder fahrlässig“ eingefügt.

 

  1. In § 12 Abs. 2 werden nach dem Wort „vorsätzlich“ die Worte „oder fahrlässig“ eingefügt.

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.“