Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Abbruch und Neubau eines Werkstatt- und Garagengebäudes auf dem Grundstück FlNr. 1673 der Gemarkung Lauf, Beethovenstr. 8.
Den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 44 „Am Steinbruch“
- Überschreitung der westlichen Baugrenze um ca. 2,0 m,
- Abweichung von der Dachneigung: DN 10° statt 15° bis 25°
wird zugestimmt.