Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück FlNr. 867/28 der Gemarkung Lauf, Waldstr. 8, mit der Maßgabe, dass die Garagen mit 2,50 m Abstand zur östlichen Grenze errichtet werden.

 

Den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 76 „An der Waldstraße“

 

- Abweichung von Baufenster,

- Abweichung von Hauptfirstrichtung,

- Walmdach statt Pult- oder Satteldach,

- Garage außerhalb der dafür vorgesehenen Fläche

 

wird wegen der Aufgabe der öffentlichen Grünfläche an der Nordostecke des Grundstücks zugestimmt, da vor allem das Baufenster von dieser Grünfläche beeinflusst war. Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Die nachbarlichen Belange werden durch den Abstand der Garagen und dem Abstand des Wohngebäudes mit ca. 8 m ausreichend gewürdigt.

 

Der Erhalt der in der Südecke befindlichen Linde als Ersatz für den „zu erhaltenden Baum“ an der Südostecke ist über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu sichern.