Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 201/9 der Gemarkung Simonshofen, Hangstraße, in der vorgelegten Form.

 

Den notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 26 „Westlich der Kreisstraße LAU 8“

 

- Dachneigung 45° statt 46 – 50 °,

- Traufhöhe hangseitig 3,65 m statt max. 3,10 m,

- Haus und Garage außerhalb der Baugrenzen,

- Firstrichtung parallel zum Hang

 

wird zugestimmt, weil die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Durchführung des rechtsgültigen Bebauungsplans, der aus dem Jahr 1967 stammt, bzgl. der Bebaubarkeit/Verdichtung zu einer nicht beabsichtigten Härte für den Antragsteller/Eigentümer führen würde.


 

Vorsitzender teilt zum TOP Ö2 mit, dass er soeben eine SMS vom Landratsamt Nürnberger Land erhalten hat, in der mitgeteilt wird, dass der Genehmigungsbescheid für die WKA Neunhof Mitte August 2011 zugestellt wird.