Beschluss:
Der Bauausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 1519/31 der Gemarkung Lauf, Wiesenstr. 14, in der vorgelegten Form, da sich die Bebauung bis zur Straßengrenze (Wandscheibe, Carport) nicht einfügt.