Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0

Herr Taubmann teilt mit, dass in Konsequenz des Erlasses der Informationsfreiheitssatzung auch die Satzung zur Erhebung von Verwaltungskosten für die Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Lauf angepasst werden musste. Eine Kostenregelung für die Amtshandlungen im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung war in der bisherigen Kostensatzung nicht enthalten. Der Verwaltungsausschuss hat eine einstimmige Empfehlung ausgesprochen.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, die als Anlage 2 beigefügte Änderungssatzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Lauf a. d. Pegnitz – Kostensatzung – unter Ergänzung des als Anlage 3 beigefügten Kommunalen Kostenverzeichnisses. Die Änderungssatzung mit dem Kommunalen Kostenverzeichnis ist Bestandteil des Beschlusses.