Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Herr Taubmann möchte noch anmerken, dass der Rechnungsprüfungsverband verlangt hat, dass in die Kostensatzung nach dem § 50 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes  noch eine Kostenregelung mit aufgenommen wird. Nach Ziffer 703 soll noch die Ziffer 704 mit folgendem Wortlaut eingefügt werden: „Erteilung einer qualifizierten Zustimmung  nach § 50 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes wird mit einer Gebühr von 10 bis 600 Euro belegt.


Beschluss:

 

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Beschluss der als Anlage 2 beigefügten Änderungssatzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Lauf a. d. Pegnitz – Kostensatzung – unter Ergänzung des als Anlage 3 beigefügten Kommunalen Kostenverzeichnisses. Die Änderungssatzung mit dem Kommunalen Kostenverzeichnis ist Bestandteil des Beschlusses.