Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3

Herr Taubmann trägt vor, um die Transparenz der Stadtverwaltung, die Zugangsmöglichkeiten zu städtischen Informationen unabhängig vom Vorliegen eines berechtigten Interesses für die interessierte Öffentlichkeit zu fördern sowie letztlich die demokratische Teilhabe der Bevölkerung auch außerhalb von Wahlen zu verbessern, wird der Erlass einer Informationsfreiheitssatzung vorgeschlagen.

Der Zugang zu den bei der Stadt vorhandenen Informationen des eigenen Wirkungskreises und die Transparenz behördlicher Entscheidungen ist Voraussetzung für die effektive Wahrnehmung von Bürgerrechten wie es die Informationsfreiheitsgesetze einzelner Länder vorsehen. In Bayern wurde noch kein Informationsfreiheitsgesetz erlassen; 11 andere Bundesländer haben bereits ein solches Gesetz. In Bayern gibt es stattdessen mittlerweile 12 kommunale Satzungen.

Der vorliegende Entwurf hält sich dabei weitgehend an die entsprechende Satzung der Stadt München.

Erfahrungen aus anderen Kommunen zeigen, dass es für die Einführung eines verfahrens-unabhängigen Informationszugangsrechtes durchaus einen Bedarf gibt. Sie belegen aber auch, dass die öffentlichen Stellen durch dieses neue Instrument unter dem Gesichtspunkt des Verwaltungsaufwandes nicht übermäßig belastet werden.

Zur Vermeidung von Missbrauch wird gleichzeitig eine Änderung der Kostensatzung für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Lauf vorgenommen.

 

Herr Stadtrat Dienstbier findet es interessant, dass sich die Stadt Lauf an der Millionenstadt München orientiert. Sind die Satzungen identisch mit den anderen Kommunen? Hat man sich Gedanken darüber gemacht, inwieweit hier eine Trennung von öffentlichen und nichtöffentlichen Akten erfolgen kann, welcher Personalaufwand entsteht, wer darüber entscheidet, etc.? In der Vergangenheit gab es auch schon Anfragen, die beantwortet wurden. Er möchte gerne eine stichhaltige Begründung, warum jetzt diese Lösung besser sein soll, als es bisher geleistet wurde und inwieweit alles durchdacht ist, damit sich nicht ein weiteres bürokratisches Monstrum entwickelt, das erhöhten Personalbedarf benötigt. Er würde vorschlagen, vorerst die Satzung auf ein bis zwei Jahre zu befristen, um dann mit den Erfahrungen konkret zu beraten.

 

Vorsitzender antwortet, dass eine Satzung nicht auf Probe erlassen werden kann. Selbstverständlich wurden bisher Informationen hinausgegeben. Es wurde in letzter Zeit erlebt, dass die Anforderungen von Bürgern aufgrund der verschiedenen Kommunikationstechniken steigen. Da keine Satzung vorlag, wurde in den verschiedenen Abteilungen unterschiedlich verfahren. Diese Satzung hilft gerade im internen Bereich sehr viel weiter. Es regelt auch die Zeitabläufe. Damit besteht Klarheit und eine saubere Struktur innerhalb der Verwaltung.

 

Herr Taubmann ergänzt, dass sich die Stadt Lauf an die Satzung von München gehalten hat, da diese von Juristen sehr intensiv geprüft wurde. Es geht ausschließlich um Informationen aus dem eigenen Wirkungskreis der Kommune und selbstverständlich sind personenbezogene Daten und andere private Belange geschützt. Um einem Missbrauch vorzubeugen, wurde eine Änderung der Kostensatzung angeregt.

 

Frau Stadträtin Reichenberger teilt mit, dass es sehr wohl Kommunen gibt, die diese Satzung befristet ins Leben gerufen haben und dann für dauerhaft installieren, wenn der Stadtrat nichts Gegenteiliges entscheidet. Vielleicht ist diese Satzung auch die Folge von dem offenen Dialog, der immer gewünscht wurde, dass die Bürger jetzt vermehrt fragen und Anträge stellen. Für sie macht es den Eindruck, dass die Bürger künftig für Auskünfte bezahlen müssen, die bisher umsonst waren.

 

Herr Stadtrat Ittner möchte ausdrücklich für diese neue Satzung werben. Eine gewisse gelebte bisher vorhandene Praxis wandelt sich jetzt in einen Anspruch, den die Bürger gegenüber der Stadt bekommen. Er denkt nicht, dass sich für die Verwaltung ein erheblicher Mehraufwand ergeben wird. Man kann den Bürgern dadurch offen sagen, dass sie ein Anrecht haben und nicht mehr auf den Willen der Verwaltung angewiesen sind.

 

Herr Stadtrat Grand hält nichts von einer Befristung der Satzung. Die Satzung bietet dem Bürger eine große Sicherheit über seine Rechte und Möglichkeiten und die Verwaltung weiß, wie sie mit solchen Anfragen zu verfahren hat.

 

Herr Stadtrat Ochs ist der Meinung, dass jede Satzung, die faktisch vorhandenen Dinge regelt oder eigentlich nichts regelt, nicht gebraucht wird. Wenn man informieren will, schafft man dies auch ohne Richtlinie. Jeder Bürger, der begründetes Interesse hat, hat auch jetzt schon Anspruch auf Information. Für ihn ist diese Satzung ein politisches Instrument, sich gut zu verkaufen.

 

Herr Stadtrat Dr. Seitz sieht die Notwendigkeit der Befristung nicht ein. Wenn nach zwei Jahren festgestellt wird, dass die Satzung so nicht funktioniert, kann sie ja wieder geändert oder aufgehoben werden.

 

Herr Stadtrat Dienstbier schließt ab, wenn man sich darauf verständigen kann, zuverlässig in zwei Jahren einen effektiven Bericht über die Entwicklung der Satzung zu bekommen, kann er der Satzung zustimmen.


Beschluss:

 

 

Der Stadtrat beschließt, die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Lauf a.d.Pegnitz.

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Verwaltungsausschuss im Jahr 2013 einen Bericht vorzulegen.

Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.