Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt das grundsätzliche Einvernehmen zur Bebauung des Grundstücks FlNr. 55/3 der Gemarkung Günthersbühl, Bugstr. 20, wenn eine Einfügung gem. § 34 BauGB gegeben ist, d.h. nach vorhandener umgebender Bebauung unter Einhaltung der Abstandsflächen.

 

Die Erschließung erfolgt ausnahmsweise über den vorhandenen öffentlichen Feld- und Waldweg. Bezüglich des Unterhalts ist die Vereinbarung mit den Eigentümern der FlNr. 38 der Gemarkung Günthersbühl zu ergänzen.

 

Außerdem müssen sich die Bauherren verpflichten, auf eine weitergehende Erschließung zu verzichten.


 

Am Ende der öffentlichen Sitzung informiert Vorsitzender das Gremium darüber, dass der Genehmigungsbescheid zur Errichtung und dem Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Enercon E-82 E2 auf dem Galgenberg im Ortsteile Neunhof nach dem BImSchG noch nicht vorliegt.