Herr Zenger führt aus, dass der Bebauungsplan Nr. 81 „Nördlich der Eichenlohe“ gilt. Ein fast identischer Baukörper wurde auf dem nördlich angrenzenden Grundstück errichtet. Den notwendigen Befreiungen bezüglich der Dachneigung und der geringfügigen Überschreitung der östlichen Baugrenze sollte zugestimmt werden.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt das Einverständnis
zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück
FlNr.174/20 der Gemarkung Heuchling, Weizenstraße.
Den notwendigen Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplans
- Dachneigung 55° statt 42°-48°,
- geringfügige Überschreitung der östlichen
Baugrenze (max. ca. 1 m)
wird zugestimmt.