Herr Zenger führt aus, dass der Bebauungsplan Nr. 92 „Nuschelberg“ gilt und wie bei einigen früheren Baugesuchen eine Befreiung bezüglich des Seitenverhältnisses des Gebäudes notwendig ist. Das gemeindliche Einvernehmen sollte erteilt werden.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt das Einverständnis
zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Fertigteilgarage auf dem Grundstück
FlNr. 393/8 der Gemarkung Günthersbühl, Hallerweg 13.
Der notwendigen Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes
- Seitenverhältnis 1:1,1 statt 1:1,2
wird zugestimmt.