Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Herr Zenger führt aus, dass der Bebauungsplan Nr. 92 „Nuschelberg“ gilt und wie bei einigen früheren Baugesuchen eine Befreiung bezüglich des Seitenverhältnisses des Gebäudes notwendig ist. Das gemeindliche Einvernehmen sollte erteilt werden.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt das Einverständnis zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Fertigteilgarage auf dem Grundstück FlNr. 393/8 der Gemarkung Günthersbühl, Hallerweg 13.

 

Der notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes

- Seitenverhältnis 1:1,1 statt 1:1,2

wird zugestimmt.