Herr Zenger erklärt, dass der Flächennutzungsplan für das Gesamtgebiet von Lauf seit 2008 gültig ist und genehmigt wurde. Es ist aber unabdingbar und notwendig, in verschiedenen Bereichen Änderungen vorzunehmen. Hierbei geht es um die Bereiche Sonderbaufläche für die Montessori-Fachoberschule an der Beethovenstraße, eine Gemeinbedarfsflächenerweiterung für die Lebenshilfe im Bereich Schönberg, eine Streichung der Friedhofverwaltungsfläche im Ortsteil Dehnberg, der Antrag auf eine Wohnbaufläche an der Steinmauer in Günthersbühl, die Erweiterung der Freizeitgartengrünfläche Am Seespitzweg und eine kleine Fläche für die Erweiterung des Pausenhofes der Schule Schönberg. Diesbezüglich ist ein formales Verfahren notwendig und es wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit als auch Träger öffentlicher Belange eingeschaltet. Hierzu gab es verschiedene Stellungnahmen, die aus der Arbeitsunterlage ersichtlich sind. Lediglich die gewünschte Wohnbaufläche an der Steinmauer wurde von der Naturschutzbehörde des Landratsamtes als nicht möglich angesehen. Die Einwendungen wurden geprüft und die Meinung vertreten, dass diese berechtigt sind. Der Bauausschuss hat eine einstimmige Empfehlung des Beschlusses ausgesprochen.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Es wird festgestellt, dass im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.
2. Es wir zur Kenntnis genommen, dass von den nachfolgend aufgeführten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange in Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Anregungen oder Bedenken zur Planung vorgebracht wurden bzw. keine Stel-lungnahme abgegeben wurde:
• Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde, Ansbach
• Planungsverband Industrieregion Mittelfranken, Nürnberg
• Staatliches Bauamt, Nürnberg
• Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
• Städtische Werke Lauf GmbH
• Gasversorgung Lauf GmbH
• N-ERGIE AG, Nürnberg
• Bayerischer Bauernverband, Nürnberg
• Amt für Landwirtschaft und Forsten Roth, Außenstelle Hersbruck
• Polizeiinspektion Lauf
• Vermessungsamt Nürnberg, Außenstelle Hersbruck
• DB Services Immobilien GmbH, Nürnberg
• Industrie- und Handelskammer für Mittelfranken, Nürnberg
• Handwerkskammer für Mittelfranken, Nürnberg
• Bundesanstalt THW, Schwandorf
• Staatliches Schulamt, Pegnitz
• Staatliches Gesundheitsamt, Lauf
• Evang.-Luth. Pfarramt, Pegnitz
• Kath. Pfarramt St. Otto, Lauf
• Dr. Bernd Mühldorfer, Kreisbodendenkmalpfleger, Lauf
• Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München
• Landesamt für Denkmalpflege, Abt. für Vor- und Frühgeschichte, Nürnberg
• Runder Tisch „Ökologische Stadtplanung“, Herr Gilbert Münich, Lauf
• Stadt Röthenbach
• Markt Eckental
• Markt Heroldsberg
• Markt Schnaittach
• Gemeinde Leinburg
• Gemeinde Neunkirchen a.Sand
• Gemeinde Ottensoos
• Gemeinde Rückersdorf
Zu den vorgebrachten Äußerungen wird festgestellt:
Landratsamt Nürnberger Land:
Die Änderung Nr. 2-4 zur Ausweisung einer Wohnbaufläche im Ortsteil Günthersbühl wird aufgrund der Ablehnung durch die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Nürnberger Land nicht weiter verfolgt.
Deutsche Telekom AG, Nürnberg:
Die Fragen der Erschließung, auch bzgl. Telekommunikationsleitungen, sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu klären, bei der die Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt werden.
Ein Hinweis in der Begründung zum Flächennutzungsplan ist nicht erforderlich.
3. Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht wird mit der vorgenannten Änderung gebilligt.
4. Im weiteren Verfahrensablauf ist nun die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.