Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0

Herr Zenger erklärt, dass der Flächennutzungsplan für das Gesamtgebiet von Lauf seit 2008 gültig ist und genehmigt wurde. Es ist aber unabdingbar und notwendig, in verschiedenen Bereichen Änderungen vorzunehmen. Hierbei geht es um die Bereiche Sonderbaufläche für die Montessori-Fachoberschule an der Beethovenstraße, eine Gemeinbedarfsflächenerweiterung für die Lebenshilfe im Bereich Schönberg, eine Streichung der Friedhofverwaltungsfläche im Ortsteil Dehnberg, der Antrag auf eine Wohnbaufläche an der Steinmauer in Günthersbühl, die Erweiterung der Freizeitgartengrünfläche Am Seespitzweg und eine kleine Fläche für die Erweiterung des Pausenhofes der Schule Schönberg. Diesbezüglich ist ein formales Verfahren notwendig und es wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit als auch Träger öffentlicher Belange eingeschaltet. Hierzu gab es verschiedene Stellungnahmen, die aus der Arbeitsunterlage ersichtlich sind. Lediglich die gewünschte Wohnbaufläche an der Steinmauer wurde von der Naturschutzbehörde des Landratsamtes als nicht möglich angesehen. Die Einwendungen wurden geprüft und die Meinung vertreten, dass diese berechtigt sind. Der Bauausschuss hat eine einstimmige Empfehlung des Beschlusses ausgesprochen.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.   Es wird festgestellt, dass im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.

 

2.   Es wir zur Kenntnis genommen, dass von den nachfolgend aufgeführten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange in Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Anregungen oder Bedenken zur Planung vorgebracht wurden bzw. keine Stel-lungnahme abgegeben wurde:

 

                      Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde, Ansbach

                      Planungsverband Industrieregion Mittelfranken, Nürnberg

                      Staatliches Bauamt, Nürnberg

                      Wasserwirtschaftsamt Nürnberg

                      Städtische Werke Lauf GmbH

                      Gasversorgung Lauf GmbH

                      N-ERGIE AG, Nürnberg

                      Bayerischer Bauernverband, Nürnberg

                      Amt für Landwirtschaft und Forsten Roth, Außenstelle Hersbruck

                      Polizeiinspektion Lauf

                      Vermessungsamt Nürnberg, Außenstelle Hersbruck

                      DB Services Immobilien GmbH, Nürnberg

                      Industrie- und Handelskammer für Mittelfranken, Nürnberg

                      Handwerkskammer für Mittelfranken, Nürnberg

                      Bundesanstalt THW, Schwandorf

                      Staatliches Schulamt, Pegnitz

                      Staatliches Gesundheitsamt, Lauf

                      Evang.-Luth. Pfarramt, Pegnitz

                      Kath. Pfarramt St. Otto, Lauf

                      Dr. Bernd Mühldorfer, Kreisbodendenkmalpfleger, Lauf

                      Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München

                      Landesamt für Denkmalpflege, Abt. für Vor- und Frühgeschichte, Nürnberg

                      Runder Tisch „Ökologische Stadtplanung“, Herr Gilbert Münich, Lauf

                      Stadt Röthenbach

                      Markt Eckental

                      Markt Heroldsberg

                      Markt Schnaittach

                      Gemeinde Leinburg

                      Gemeinde Neunkirchen a.Sand

                      Gemeinde Ottensoos

                      Gemeinde Rückersdorf

 

            Zu den vorgebrachten Äußerungen wird festgestellt:

 

            Landratsamt Nürnberger Land:

 

         Die Änderung Nr. 2-4 zur Ausweisung einer Wohnbaufläche im Ortsteil Günthersbühl wird aufgrund der Ablehnung durch die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Nürnberger Land nicht weiter verfolgt.

 

            Deutsche Telekom AG, Nürnberg:

 

Die Fragen der Erschließung, auch bzgl. Telekommunikationsleitungen, sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu klären, bei der die Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt werden.

            Ein Hinweis in der Begründung zum Flächennutzungsplan ist nicht erforderlich.

 

3.         Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht wird mit der vorgenannten Änderung gebilligt.

 

4.         Im weiteren Verfahrensablauf ist nun die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.