Sitzung: 07.06.2011 UAS/002/2011
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Vorlage: FB 5/055/2011
Herr Knauer erläutert ausführlich die Arbeitsunterlage.
Im Integrierten Klimaschutzkonzept der Stadt Lauf a.d. Pegnitz ist die
Wasserkraftnutzung als konkrete Maßnahme zur Erhöhung der erneuerbaren Energien
bei der Energieversorgung der Stadt Lauf a.d. Pegnitz benannt.
Wasserkraftschnecken können sinnvoll eingesetzt werden bei Wassermengen
von 200 bis 5.000 l/sek und Fallhöhen von 1 bis 8 m. Das Wasser fließt den
Gewindegang hinab und versetzt dabei die Schnecke in eine Drehbewegung. Die an
der Schneckenwelle abgegebene Energie wird über ein Getriebe auf einen
Generator übertragen. Wasserkraftschnecken sind robust und wartungsarm. Sie
besitzen einen hohen Teillastwirkungsgrad. In einer Studie wurde eine hohe
Fischverträglichkeit von Wasserkraftschnecken ermittelt.
Als potentieller Standort einer Wasserkraftschnecke wurde bei der
Pegnitztherme die Stelle unterhalb der in der Pegnitz stehenden Stützpfeiler
als am besten geeignet ermittelt. Die Stadt Lauf a.d. Pegnitz ist dort
Eigentümer des Flussabschnittes. Da die alten Wasserrechte erloschen sind, ist
für den Betrieb eine Wasserkraftschnecke eine wasserrechtliche Genehmigung vom
Wasserwirtschaftsamt erforderlich.
Die durchschnittliche nutzbare Wassermenge beträgt an dem ausgewählten
Standort ca. 4,5 m³/s bei einem Gefälle von ca. 1,2 m. Damit wäre eine Wasserkraftschnecke
mit 60 kW(elektrisch) zu betreiben. Die zu erwartende Stromgewinnung beträgt
jährlich ca. 450.000 kWh. Die Vergütung für den in das öffentliche Netz
eingespeisten Strom ist nach Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG) mit 12,67 ct/kWh
festgelegt.
Die Realisierung des Projektes soll als Bürgeranlage (analog
Bürgersolaranlagen) erfolgen.
Momentan wird das Projekt durch den Agenda Arbeitskreis „Klimabündnis leben“, die Firma RITZ-ATRO GmbH und die Stadt Lauf vorangetrieben. Das Arbeitskreismitglied Herr Pommer erstellt derzeit einen Vorentwurf. Der Vorentwurf soll im Juni vorliegen und dann der weiteren Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt dienen.