Beschluss:
Am Beschluss vom 12.04.2011 wird festgehalten und das Einvernehmen zur Errichtung einer Wohnanlage auf den Grundstücken FlNr. 1263/7 und 969 der Gemarkung Lauf, Martin-Luther-Str. 7-9 und 11-13 unter folgenden Maßgaben erteilt:
- Die Zu- und Abfahrt der Stellplätze/Garagen muss wegen des Schulgebäudes und der gegenüberliegenden Schulbushaltestelle ausschließlich über die Bertleinstraße erfolgen.
- Die Mülltonnenstandorte sind so anzulegen,
dass die an der Martin-Luther-Straße vorgesehene Hecke geschlossen durchläuft.“