Herr Müller und Herr Bayerer erläutern das Verfahren.

 

Die Hauptaufgabe der Forstbetriebsgemeinschaft besteht hauptsächlich in der Vermarktung von Holz. Die FBG hat ca. 2.100 Mitglieder und ist bundesweit die erste, die das FSC-Zertifikat erhalten hat. Es handelt sich um eine Gruppenzertifizierung für die Glockengießer-Spitalstiftung, die Stadt Lauf und die Stromer’sche Stiftung.

 

Immer mehr Waldeigentümer beantragen eine Zertifizierung ihrer Wälder, um nachzuweisen, dass diese Wälder ökologisch und sozial verträglich bewirtschaftet werden. Die Grundlage für eine FSC-Zertifizierung bilden 10 Prinzipien und 56 Kriterien, die für alle Länder dieser Erde gelten. Jedes Land entwickelt aus diesem Rahmen einen nationalen Standard, der sich an die spezifischen ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten anpasst. Diese Kriterien sind z.B.:

 

Chemieeinsatz nur in Ausnahmefällen,

Verwendung von Biohydrauliköl,

Arbeitssicherheit- und –schutz, Fortbildung,

Totholzkonzept,

Anteil der fremdländlschen Baumarten max. 20 %.

 

Ziel ist es, den Wald als Ökosystem zu sichern und trotzdem eine langfristige Nutzung sicherzustellen.

 

Für die FSC-Prüfung bevollmächtigt der FSC Subunternehmer. In diesem Fall ist dies die Gesellschaft für Agrarkultur (GFA Consulting Group) in Hamburg. Das Vor-Audit erfolgte am 08.03.2010 und das Haupt-Audit am 24. und 25.01.2011.

 

Die durchgeführte Prüfung der Forstbetriebe erfolgte im Rahmen einer Stichprobenprüfung. Die Ergebnisse können im Rahmen zu einer erforderlichen Korrekturmaßnahmen (Corrective Action Request – CAR) führen. Jedes CAR wird als „Major“ oder „Minor“ definiert. Ein „Major CAR“ ist eine schwere Beanstandung und muss innerhalb von 3 Monaten beseitigt werden, bei Minor-CARs beträgt der Korrekturzeitraum ein Jahr. Zusätzlich werden Beobachtungen ausgesprochen, die den Waldbesitzer darauf hinweisen, dass, falls künftig keine Änderungen erfolgen, die Standards nicht eingehalten werden können.

 

Während des Audits am 24. und 25.01.2011 wurden drei Minor CARs identifiziert:

 

-       Kompresse im Erste-Hilfe-Kasten des landwirtschaftlichen Unternehmers ist abgelaufen;
Maßnahme: Belehrung, laufende Kontrolle und Hinweis auf möglich Fortbildungsangebote,

-       Einsicht des interessierten Bürgers in Forstbetrieb ist nicht möglich;
Maßnahme: Veröffentlichung des Forstwirtschaftplans im Online-Portal der Stadt Lauf,

-       Vegetationsbeeinflussende Schalenwildbestände (Rehe);
Maßnahme: Anlage von Weiserflächen hinter Zaun als Basis für die Floren- und Faunenausstattung.

 

Folgende Beobachtungen erfolgten:

-       Der Forstbetrieb sollte Kleinstselbstwerber und Forstunternehmer explizit auf Fortbildungsangebote hinweisen.

-       Wichtigstes waldbauliches Ziel ist der Umbau der Kiefernwälder in standortgerechte Mischwälder mit hohen Laubholzanteilen, vor allem Eiche. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es notwendig, die hohen Holzvorräte abzubauen, um Licht zur Verjüngung der Eiche und anderen Laubholzarten auf den Waldboden zu bekommen.

-       Saatgut und Wildlinge sollten bevorzugt aus FSC-zertifizierten Betrieben verwendet werden.

-       Das Verbissgutachten belegt, dass der Verbiss zu hoch ist. Die Verjüngung der Waldbestände kann nur hinter Zaun erfolgen.

 

Im Anschluss der Erläuterungen erfolgt eine kurze Waldbegehungen mit weiteren Erklärungen anhand von Beispielen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung.

 

Vorsitzender dankt den Herren Bayerer und Müller für ihre Ausführungen und betont, wie wichtig eine nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern unter ökologischen, ökonomischen und sozialen Gesichtspunkten ist.

 

Das FSC-Zertifikat wurde der Stadt Lauf am 06.06.2011 während der 18. FSC-Vollversammlung in München überreicht.

 

Der Bericht dient zur Kenntnisnahme

 

Ende des Ortstermins:  21.00 Uhr.