Beschluss:
Der Bauausschuss versagt das Einvernehmen zum Neubau einer
landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf dem Grundstück FlNr. 151 der Gemarkung
Bullach, Maschgraben, weil es nach § 35 Abs 1 Satz 1 BauGB keinen
untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt und die Erschließung nicht
ausreichend gesichert ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Landratsamt Nürnberger Land
Lösungsmöglichkeiten für eine Genehmigungsfähigkeit zu erarbeiten.