Beschluss:
Der Bauausschuss versagt das Einvernehmen zum Neubau eines
Hühnerstalls auf dem Grundstück FlNr. 151 der Gemarkung Bullach, Maschgraben,
weil er nach § 35 Abs 1 Satz 1 BauGB keinen untergeordneten Teil der
Betriebsfläche einnimmt und die Erschließung nicht ausreichend gesichert ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Landratsamt Nürnberger Land
Lösungsmöglichkeiten für eine Genehmigungsfähigkeit zu erarbeiten.