Herr Zenger führt aus, dass sich das Grundstück im Außenbereich befindet. Der Trinkwasserbehälter dient zur Versorgung der Ortsteile Beerbach, Tauchersreuth, Neunhof und Güntersbühl und hat einen Nutzinhalt von 1,20 Mio. Liter. Da das Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 privilegiert ist, sollte das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt das Einverständnis
zur Errichtung eines Trinkwasserbehälters auf dem Grundstück FlNr. 410 der
Gemarkung Günthersbühl, Hutschlagäcker, da es sich um eine privilegierte
Maßnahme im Außenbereich handelt.